Energiekosten: Staatliche Entlastung im Überblick & Spartipps

Welche Entlastungen gibt es vom Staat für die höheren Energiekosten?

Der Staat hat insgesamt drei Pakete geschnürt, um die Bürger angesichts der gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Bestandteile des ersten und zweiten Entlastungspakets waren Folgende:

  • Wegfall der EEG-Umlage seit 1. Juli 2022, der zu Entlastungen bei den Stromkosten von insgesamt 6,6 Milliarden Euro bei den Bürgern führt
  • einmaliger Heizkostenzuschuss für Beziehende von Wohngeld von 270 Euro (Für Studierende mit Bafög-Bezug und Azubis 230 Euro, für Haushalte mit zwei Personen 350 Euro und für jedes weitere Familienmitglied zusätzlich 70 Euro)
  • einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro für alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen
  • Einmalzahlung von 100 Euro an Empfänger von Arbeitslosengeld I
  • Einmalzahlung von 200 Euro für Empfänger von Sozialleistungen
  • Kinderbonus von 100 Euro pro Kind als Einmalzahlung für alle Familien mit minderjährigen Kindern
  • Neun-Euro-Ticket vom 1. Juni bis 31. August 2022 für den ÖPNV
  • Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe vom 1. Juni bis 31. August 2022

Entlastungen in steuerlicher Hinsicht

Die Bundesregierung hat rückwirkend zum 1. Januar 2022 einige Entlastungen in steuerlicher Hinsicht geschaffen:

  • Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 200 Euro auf 1.200 Euro
  • Steigerung des Grundfreibetrags um 363 Euro auf 10.347 Euro
  • Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer und der Mobilitätsprämie auf 0,38 Euro

Wie sieht das dritte Entlastungspaket aus?

Das dritte Entlastungspaket soll 560 Milliarden Euro schwer sein und folgende Maßnahmen enthalten:

  • Strompreisbremse für alle Bürger, die zu günstigeren Preisen beim Basisverbrauch führt
  • weiterer Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger für September bis Dezember 2022 von 415 Euro pro Person, von 540 Euro für Haushalte mit zwei Personen und 100 Euro für jede weitere Person im Haushalt
  • Senkung der Umsatzsteuer für den Gasverbrauch zeitlich befristet bis Ende März von 19 auf 7 Prozent
  • einmalige Energiepreispauschale zum 1. Dezember 2022 von 300 Euro für Rentner und 200 Euro für Studenten
  • Erhöhung des Kindergeldes zum 1. Januar 2023 für das erste, zweite und dritte Kind um 18 Euro auf 237 Euro und Anhebung des Kinderzuschlags auf monatlich 250 Euro

Die Bundesregierung plant noch weitere Entlastungsmaßnahmen für Bürger mit geringem Einkommen. Bei den Rentenbeiträgen sind steuerliche Entlastungen vorgesehen. Zu Entlastungen soll es auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen kommen. Als Nachfolge für das Neun-Euro-Ticket soll ein Ticket eingeführt werden, das zwischen 49 und 69 Euro kostet. Außerdem ist die Einführung eines Bürgergeldes geplant.

Welche Geräte sind Stromfresser?

Einige elektrische Geräte im Haushalt sind echte Stromfresser. Dabei handelt es sich vor allem um ältere, energieintensive Geräte oder um Geräte mit vielen Funktionen im Dauerbetrieb. Es ist daher sinnvoll, solche Geräte durch neue, energieeffiziente Geräte zu ersetzen. Zu den größten Stromfressern gehören:

  • Kühl- und Gefrierschränke
  • Wäschetrockner
  • Geschirrspüler
  • Elektroherde
  • ältere Waschmaschinen
  • Fernsehgeräte mit vielen Funktionen, die im Standby-Modus betrieben werden
  • alte Heizungspumpen

Tipp

Betreiben Sie Waschmaschine, Wäschetrockner und Geschirrspüler immer mit voller Beladung, um Energie zu sparen. Lässt es das Wetter zu, verzichten Sie auf den Wäschetrockner und trocknen Sie Ihre Wäsche im Freien.

Es sind mitunter auch die kleineren elektrischen Geräte, die viel Energie verbrauchen. Kaffeemaschine, Toaster, elektrischer Dosenöffner oder Wasserkocher können energieintensiv sein. Um Stromfresser aufzuspüren, erhalten Sie im Baumarkt oder in der Verbraucherzentrale ein Strommessgerät. Wie ein Verlängerungskabel schalten Sie dieses Gerät zwischen Netzstecker des elektrischen Geräts und Wandsteckdose. In einer Messtabelle halten Sie Ihre Ergebnisse fest, um sie zu vergleichen und einzuschätzen, ob es sich um Stromfresser handelt.

Was kann jeder selbst tun, um Energiekosten zu sparen?

Mit dem richtigen Verhalten kann jeder selbst etwas tun, um die Haushaltskasse zu entlasten und Energiekosten zu sparen. Die Einsparungen mögen zwar nur gering erscheinen, doch auf Jahressicht können sich diese Maßnahmen lohnen:

  • Bei der Waschmaschine und beim Geschirrspüler können Sie das Energiesparprogramm nutzen. Das ist vor allem sinnvoll, wenn Sie das Gerät mit einer geringeren Beladung betreiben.
  • Schalten Sie elektrische Geräte immer richtig aus und betreiben Sie sie nicht im Standby-Modus.
  • Benötigen Sie Ihren Rechner oder Laptop einige Zeit nicht oder legen Sie eine längere Pause ein, schalten Sie das Gerät aus.
  • Lassen Sie Ladekabel von Handys und anderen Geräten nicht am Netz, wenn Sie keine Geräte aufladen.
  • Schalten Sie Ihr Handy in der Nacht und wenn Sie es nicht brauchen, aus. So müssen Sie es seltener aufladen.
  • Wählen Sie einen Kochtopf immer in der Größe der Herdplatte und kochen Sie kurz vor dem Ende der Garzeit auf Restwärme.

Energiekosten bezahlen – wovon?

Ist das Budget knapp, sollten Sie Ihr Konsumverhalten und Ihre Verträge prüfen. Überlegen Sie, was Sie tatsächlich brauchen, und kündigen Sie überflüssige Verträge oder Abos. Wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle, wenn Sie die Energiekosten nicht bezahlen können. Handeln Sie mit Ihrem Vermieter oder Energieversorger bei der Nebenkosten- oder Endabrechnung eine Ratenzahlung aus.

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